Die von Hessen und anderen Ländern geforderten Verbesserungen im BaföG machten die GRÜNEN zum Thema der Aktuellen Stunde der Landtags-Plenarwoche im April. „Wir sehen beim Bundesausbildungsförderungsgesetz großen Verbesserungsbedarf, um mehr Chancengleichheit zu erreichen. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass Hessen sich auf Bundesebene für Veränderungen einsetzt. Ein wichtiger Schritt ist aus unserer Sicht, das BAföG für Teilzeitausbildungen und Orientierungsstudiengänge zu öffnen“, erklärt Felix Martin, Sprecher für Arbeitsmarkt und Ausbildung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Das hat der Bundesrat auf Initiative unter anderem aus Hessen so beschlossen, die Bundesregierung muss es bei ihren Plänen für eine BaföG-Reform nun berücksichtigen.“
„Viele Studierende brauchen Teilzeitmöglichkeiten – sei es, weil sie sich um ihre Familie kümmern müssen, sei es, weil sie sich ihren Lebensunterhalt verdienen müssen, für den das BaföG nicht reicht. Gerade Studierende in besonderen Lebenssituationen brauchen Unterstützung“, erläutert Martin, der sich selbst aktuell noch in einer Ausbildung in Teilzeit zum Bankkaufmann in Göttingen befindet.
„Orientierungsstudiengänge, wie wir sie in Hessen voranbringen, erleichtern den Start ins Studium, können die Studienabbruchquote verringern und sind ein Beitrag zu offenen Hochschulen. Das bringt mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem auch für junge Menschen, deren Eltern ihnen wenig finanzielle Unterstützung mitgeben können, für Studierende ohne akademischen Hintergrund und für Studierende mit Familienverantwortung.“
„Die von der Bundesregierung geplante BAföG-Reform geht auch insgesamt nicht weit genug. Eine leichte Erhöhung der Beiträge und eine geringe Ausweitung der Berechtigten werden der Situation an den Hochschulen nicht gerecht, und die Mieten in hessischen Hochschulstädten werden auch mit der leicht erhöhten Wohnpauschale nicht bezahlbar sein. Der Bund muss hier deutlich nachlegen. In Hessen haben wir im Koalitionsvertrag deshalb auch die Prüfung einer elternunabhängigen Komponente und einer ortsbezogenen Wohnbedarfspauschale vereinbart.“
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