„Weiterhin sind homo- und bisexuelle Männer faktisch von der Blutspende ausgeschlossen. Das ist eine inakzeptable Diskriminierung, die medizinisch nicht zu rechtfertigen ist. Entscheidend für die Blutspende muss das individuelle Risikoverhalten sein, nicht sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität,“ so Felix Martin, Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion für Queerpolitik und Antidiskriminierung.
Die Hämotherapie-Richtlinie der Bundesärztekammer, die u.a. den Zugang zur Blutspende regelt sieht einen Ausschluss von der Blutspende von homo- und bisexuellen Männern vor, die in den letzten zwölf Monaten Sex gehabt haben. Das führt dazu, dass Männer, die Sex mit Männern haben, faktisch von der Blutspende ausgeschlossen sind. Um die Sicherheit der Empfänger*innen von Blutspenden zu gewährleisten, werden vor jeder Spende Blutdruck und Temperatur überprüft, der Hb-Wert des Blutes wird ermittelt und mit einem Anamnesebogen der Gesundheitszustand abgefragt. Außerdem werden Blutspenden auf Infektionskrankheiten wie Hepatitis, Syphilis und HIV untersucht.
„Der europäische Gerichtshof verbietet den generellen Ausschluss von ganzen Gruppen von der Blutspende. Das individuelle Risiko der Spender*innen wird bereits heute immer ermittelt und ist für die Sicherheit des gespendeten Blutes maßgeblich. Weder homo- oder bisexuelle Männer noch Trans*-Personen, die in der Richtlinie als Risikogruppe erwähnt werden, haben per se ein riskanteres Sexualverhalten. Diese Regelungen sind diskriminierend und stigmatisierend und Ausdruck eines falschen, stereotypischen Bildes. Es ist daher höchste Zeit, dass die Hämotherapie-Richtlinie endlich überarbeitet und diskriminierungsfrei ausgestaltet wird.“
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