Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag ist die Bundesregierung in der Pflicht, die neue EU-Urheberrechtsrichtlinie so in nationales Recht umzusetzen, dass alle Stellschrauben für den Schutz der Meinungsfreiheit und von kleinen Unternehmen bzw. Start-Ups genutzt werden. „Wir halten es für richtig und notwendig, das Urheberrecht so zu reformieren, dass es Kreativen und Urhebern eine angemessene Beteiligung an der Wertschöpfung ihrer Werke in der digitalen Welt sichert, ohne die Meinungsfreiheit zu beschneiden und die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer auszuhöhlen“, erklärt Felix Martin, Grüner Abgeordneter im Hessischen Landtag. „Das geltende Urheberrecht kommt aus einer Zeit, in der die Vervielfältigung von Werken mit hohem Aufwand verbunden war. Heute ist eine Kopie per Knopfdruck möglich, und vielen ist gar nicht bewusst, dass sie eine Urheberrechtsverletzung begehen. Für diese neue Zeit soll die EU-Reform das Urheberrecht fit machen, und das ist ein wichtiges und richtiges Ziel.“
„Kreative, Künstlerinnen und Künstler, Urheberinnen und Urheber haben einen Anspruch auf eine faire Vergütung“, so Martin weiter. „Gleichzeitig dürfen dabei keine unverhältnismäßigen Hürden für den freien Meinungsaustausch und Informationsfluss entstehen. Der Kompromiss, den die EU-Länder gefunden haben, wird den vielfältigen Anforderungen an ein zeitgemäßes Urheberrecht leider nicht gerecht. Den Protest von zehntausenden Menschen gegen Artikel 17 (vorher 13) hat die Mehrheit des EU-Parlament nicht erhört.“
„Die Bundesregierung hat zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in ein nationales Gesetz zu gießen. Sie muss alle Möglichkeiten nutzen, um gerade kleine Firmen und Start-Ups zu schützen, die mit der technischen Umsetzung von Uploadfiltern Schwierigkeiten bekommen würden. Das wäre gerade für unsere Start-Up-Szene in Hessen, die sich in den letzten Jahren an verschiede-nen Standorten hervorragend entwickelt hat, problematisch. Auch deshalb muss der Bund die Richtlinie europarechtskonform, aber ohne Beschneidung der Meinungsfreiheit umsetzen.“
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