Das Grüne Band wird Nationales Naturmonument in Hessen und zeichnet sich damit nicht nur als einzigartiger Biotopverbund aus, sondern belebt auch die Erinnerungskultur an die innerdeutsche Geschichte. Nachdem über die Presse einige Stimmen von Kommunen und Verbänden laut wurden, die Kritik an der Umsetzung des Grünen Bands äußerten, haben wir mal nachgeforscht. Hier ein Faktencheck dazu:
1. Kritik: Ursprünglich wäre vor der Entscheidung keine Anhörung im Landtag vorgesehen gewesen.
Fakt: Der Gesetzgebungsprozess zum „Gesetz über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Hessen““ wurde den Vorschriften entsprechend durchgeführt. Es hat sowohl eine Regierungsanhörung, als auch eine Anhörung im Landtag stattgefunden. Darüber hinaus war mit der Gesetzesinitiative eine umfängliche Informationskampagne des Umweltministeriums verbunden. Die Bürgermeister*innen und Landrät*innen wurden in persönlichen Gesprächen durch den Staatssekretär informiert und es fanden bereits Anfang des Jahres 2022 Informationsgespräche mit den Naturschutzverbänden und Verbänden der Landnutzenden statt, an denen auch der Waldbesitzerverband teilgenommen hat.
2. Kritik: Eigentümer*innen der betroffenen Grundstücke wären nicht ausreichend einbezogen worden.
Fakt: Im Sommer 2022 wurden alle Eigentümer*innen von betroffenen Flurstücken postalisch angeschrieben und zu Informationsveranstaltungen vor Ort eingeladen. Diese wurden von mehreren hundert Menschen besucht. Diese Informationsgespräche wurden auf Kreisebene auch für die einschlägigen Verbände angeboten, ebenfalls auch für den Waldbesitzerverband. Im Herbst 2022 wurden alle Flurstückseigentümer*innen mit einem weiteren Brief über den aktuellen Sachstand informiert.
3. Kritik: im Ursprungsentwurf seien weder die Belange des Kalibergbaus noch kommunale Vorhaben berücksichtigt worden.
Fakt: Kalibergbau, Windkraft-Pläne und Trinkwasserversorgung wurden bei der Planung berücksichtigt und auch in Teilen von Anzuhörenden in der Landtagsanhörung thematisiert. Die im Regionalplan Nordhessen planerisch verankerten Vorranggebiete Windenergienutzung wurden bei der Erarbeitung der Gebietskulisse für das geplante Nationale Naturmonument „Grünes Band Hessen“ nachrichtlich aufgenommen.
4. Kritik: Laut Ursprungsentwurf hätte keine Infrastruktur (Glasfaser, Wasser) unterirdisch verlegt werden können.
Fakt: Im Gesetzentwurf war zu keiner Zeit vorgesehen, dass Infrastruktur in Form von unterirdisch zu verlegenden Glasfaser oder Wasserleitungen ausgeschlossen sind.
5. Kritik: Das 500 Meter breite Schutzgebiet könnte eine Einschränkung für künftige Projekte in den nah an der Landesgrenze gelegenen Stadtteilen wie Leimbach und Kleinensee bedeuten
Fakt: Laut § 9 Absatz 3 werden keine Einschränkungen für Stadtteile nahe des Grünen Bandes auftreten.
6. Kritik: Es wird zu Einschränkungen im Radwegebau kommen.
Fakt: Es ist weiterhin möglich, Rad- und Wanderwege durch das Grüne Band zu erreichten, ebenso bleibt der sanfte Tourismus, also eine mit dem Schutzzweck vereinbarte touristische Infrastruktur zulässig.
Vielen Dank an Kaya Kinkel und ihr Büroteam für das zur Verfügungstellen des Beitrags.