Zwei Millionen Euro Fördermittel stehen für Investitionen bereit
Ab 1. Juni 2023 können Gaststättenbetriebe in Hessens ländlichen Räumen wieder Förderanträge für notwendige Investitionen stellen.
Felix Martin, lokaler Landtagsabgeordneter von Bündnis 90/DIE GRÜNEN: „Restaurants, Kneipen und Cafés sind ein wichtiger Bestandteil jedes Dorflebens und häufig Mittelpunkt des sozialen Lebens. Deswegen unterstützen wir sie dabei, sich für die Zukunft zu rüsten“.
Gefördert werden Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro: „Egal, ob es sich um eine Gastraumrenovierung oder den Bau einer neuen Außenterrasse oder die Modernisierung der Küche handelt: Die Förderquote beträgt 45 Prozent bei einer Höchstfördersumme in Höhe von 200.000 Euro. Das Programm hat damit auch eine erhebliche Stärkung des regionalen Handwerks und der regionalen Wirtschaft zur Folge“, erklärt Felix Martin.
Antragstellungen sind bis zum 12.07.2023 auf der Internetseite der WIBank möglich: WIBank
Hintergrundinfo:
Das Sonderprogramm der Landesregierung zur Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum wurde im Herbst 2021 mit dreijähriger Laufzeit eingeführt. Bisher haben vier Förderaufrufe stattgefunden. Seitdem konnten bisher insgesamt 186 Anträge mit einer Zuschusssumme von 7,4 Mio. Euro bewilligt werden, was mit einer Gesamtinvestition in Höhe von über 18 Mio. Euro im ländlichen Raum einhergeht.