Felix Martin, Sprecher für Antidiskriminierung der GRÜNEN Landtagsfraktion:
„Ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz hätte viele Vorteile gegenüber der Anpassung etlicher einzelner Vorschriften. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration in Auftrag gegebenes Gutachten. Prof. Dr. Alexander Tischbirek von der Universität Regensburg erkennt darin die bisherigen Anstrengungen wie etwa die Einrichtung der Stabstelle Antidiskriminierung an, empfiehlt aber auch weitere Maßnahmen für einen noch besseren Schutz sowie zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben. Dazu gehören eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle, Maßnahmen zur Vertiefung entsprechender Kompetenzen in der Verwaltung sowie ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz. Für ein solches Querschnittsgesetz spräche laut Gutachten sowohl aus dem Blickwinkel des Verfassungsrechts als auch aus rechtsdogmatischer Sicht einiges. Wir GRÜNE werden uns mit den Empfehlungen des Gutachtens intensiv auseinandersetzen und folgerichtige Schritte in den umfangreichen Bemühungen, alle Menschen in Hessen vor Diskriminierung zu schützen, erörtern. Vieles spricht dabei für ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz.“